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KI-Kennzeichnung seit August 2026: Warum ein Label noch keinen Faktencheck ersetzt

Autorenbild: Bettina Kuschey
Bettina Kuschey
4. Okt.
4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 5. Okt.

Ein Video trägt den Hinweis „KI-generiert“. Ist es damit automatisch falsch? Ein anderes Video hat keine Kennzeichnung. Ist es deshalb echt?

Beide Schlussfolgerungen greifen zu kurz.

Seit 2. August 2026 gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte oder manipulierte Inhalte. Deepfakes müssen in den vorgesehenen Fällen offengelegt werden. Anbieter bestimmter Systeme müssen synthetische Inhalte außerdem so markieren, dass ihre Herkunft technisch erkannt werden kann.

Das kann Orientierung schaffen. Ein Wahrheitszeichen ist daraus trotzdem nicht geworden. Für Schule und Unterricht ist genau diese Unterscheidung entscheidend: Ein Label sagt etwas über die Entstehung eines Inhalts. Ob die damit verbundene Behauptung richtig, vollständig und fair eingeordnet ist, müssen wir weiterhin prüfen.


Was die neue KI-Kennzeichnung leisten soll


Die Transparenzregeln des EU AI Acts betreffen unterschiedliche Situationen. Menschen sollen unter anderem erkennen können, wenn sie mit bestimmten KI-Systemen interagieren oder mit einem Deepfake konfrontiert sind. Für synthetische Inhalte sind zusätzlich maschinenlesbare Markierungen vorgesehen.

Dabei ist Genauigkeit wichtig: Die Regeln erfassen nicht jeden denkbaren KI-Einsatz auf dieselbe Weise. Es gibt verschiedene Pflichten für Anbieter und für jene, die bestimmte Inhalte einsetzen. Ausnahmen und Übergangsregelungen kommen hinzu. Für manche Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt bei der technischen Markierung eine Übergangsfrist bis Dezember 2026.

Pädagog:innen müssen daraus keine juristische Unterrichtseinheit machen. Eine einfache Botschaft reicht zunächst: Kennzeichnungen sind Hinweise. Wir sollten verstehen, was sie aussagen – und was nicht.


„Mit KI erstellt“ bedeutet nicht automatisch „falsch“


Ein KI-generiertes Bild kann eine klar gekennzeichnete Illustration sein. Es kann zeigen, wie eine historische Stadt möglicherweise ausgesehen hat, eine nicht fotografierbare Idee veranschaulichen oder Teil eines kreativen Projekts sein.

Ob der Einsatz sinnvoll ist, hängt vom Zusammenhang ab. Wird das Bild als Illustration bezeichnet? Ist erkennbar, dass es keine historische Aufnahme ist? Welche Aussage soll es unterstützen?

Die bloße Beteiligung von KI beantwortet keine dieser Fragen. Ein künstlich erzeugtes Bild kann transparent und sachlich angemessen verwendet werden. Ein echtes Foto kann gleichzeitig mit einer falschen Bildunterschrift verbreitet werden.

Deshalb sollten Schüler:innen nicht lernen: „KI bedeutet falsch.“ Sie sollten lernen, Bild, Beschreibung und Behauptung getrennt zu betrachten.


Ein fehlendes Label ist kein Echtheitsbeweis


Auch die umgekehrte Abkürzung funktioniert nicht. Wenn kein KI-Hinweis sichtbar ist, kann ein Inhalt trotzdem manipuliert, falsch beschriftet oder aus dem Zusammenhang gerissen sein.

Dafür gibt es mehrere Gründe. Nicht alle älteren Inhalte müssen nachträglich gekennzeichnet werden. Kennzeichnungen können fehlen oder entfernt werden. Manche irreführenden Beiträge kommen zudem ganz ohne KI aus.

Stellen wir uns ein Foto von einem überfluteten Schulhof vor. Die Aufnahme kann echt sein und dennoch von einem anderen Ort oder aus einem früheren Jahr stammen. Der Text darunter behauptet: „Heute Morgen an unserer Schule. Der Unterricht fällt aus.“ Die entscheidende Frage ist dann nicht nur, ob das Bild künstlich erzeugt wurde. Entscheidend ist, ob die konkrete Behauptung stimmt.

Eine Nachricht der betroffenen Schule oder Bildungsdirektion könnte das bestätigen. Viele Weiterleitungen desselben Bildes können es nicht.


Deepfakes lassen sich nicht zuverlässig an kleinen Fehlern erkennen


Unnatürliche Hände, seltsame Schatten oder unpassende Lippenbewegungen können Hinweise auf einen manipulierten Inhalt sein. Als dauerhafte Erkennungsmethode eignen sich solche Merkmale kaum. Die Technik verändert sich, und auch echte, schlecht aufgenommene Videos können merkwürdig wirken.

Schüler:innen müssen daher nicht zu Detektiv:innen für einzelne Pixel werden. Ein robusterer Prüfweg beginnt bei Herkunft und Kontext:

  • Wo ist der Inhalt zuerst erschienen?

  • Wer veröffentlicht ihn?

  • Was genau wird behauptet?

  • Gibt es eine längere oder ursprüngliche Fassung?

  • Wird die Aussage von einer passenden, unabhängigen Quelle bestätigt?

Bei einer angeblichen Aussage einer bekannten Person kann der offizielle Kanal ein Ausgangspunkt sein. Bei einer politischen oder gesellschaftlichen Behauptung braucht es zusätzliche unabhängige Quellen. Bei einer Schulnachricht ist die Schule selbst die naheliegende zuständige Stelle.

Die passende Quelle hängt also von der konkreten Frage ab.


Fünf Fragen für den Unterricht

Für die Arbeit mit Bildern, Videos oder Audios kann eine kurze gemeinsame Prüfung helfen.

1. Was sehen oder hören wir tatsächlich?

Zuerst wird nur beschrieben, was im Material erkennbar ist. Eine Stimme klingt wie eine bekannte Person. Das beweist noch nicht, dass diese Person gesprochen hat.

2. Welche Behauptung wird damit verbunden?

Oft entsteht die eigentliche Aussage erst durch Überschrift, Begleittext oder Kommentar. Bild und Behauptung sollten deshalb getrennt werden.

3. Woher stammt der Inhalt?

Ein weitergeleiteter Screenshot oder ein kurzer Ausschnitt verdeckt häufig den Ursprung. Hilfreich sind das Veröffentlichungsdatum, der ursprüngliche Account, eine längere Fassung oder eine umgekehrte Bildersuche.

4. Wer kann die Behauptung bestätigen?

Gesucht wird eine fachlich oder sachlich passende Quelle, die nicht nur denselben ungeprüften Beitrag weiterverbreitet.

5. Was wissen wir noch nicht?

Am Ende sind drei Ergebnisse möglich: gut belegt, widerlegt oder derzeit offen. „Wir wissen es noch nicht“ ist eine belastbare Antwort, wenn die vorhandenen Informationen nicht reichen.


Die Unterrichtsfrage reicht über KI hinaus


Die neuen Kennzeichnungen bieten einen guten Anlass, über digitale Inhalte zu sprechen. Das größere Lernziel bleibt jedoch bestehen: Schüler:innen sollen den Unterschied zwischen Wahrnehmung und Schlussfolgerung erkennen.

Ein professioneller Schnitt kann glaubwürdig wirken, ohne etwas zu beweisen. Viele Aufrufe zeigen Reichweite, keine Richtigkeit. Eine vertraute Stimme kann echt sein, während die dazugehörige Behauptung falsch ist. Und ein korrekt gekennzeichnetes KI-Bild kann verantwortungsvoll verwendet werden.

Medienkompetenz bedeutet deshalb nicht, jede Fälschung sofort zu entlarven. Sie zeigt sich darin, bei einer wichtigen Behauptung innezuhalten, die passende Frage zu stellen und nach einer besseren Quelle zu suchen.

Gerade im Unterricht darf auch offenbleiben, was sich noch nicht klären lässt. Wer Unsicherheit benennen kann, hat bereits einen wesentlichen Schritt gemacht. Denn vorschnelle Gewissheit ist bei manipulierten Inhalten häufig das größere Problem als ein ehrliches „Das müssen wir noch prüfen“.

Ein KI-Label kann der Beginn dieser Prüfung sein. Es ist nicht ihr Ende.


Wer schreibt hier?

Bettina Kuschey, Teambuilderin und Trainerin für Unternehmen und Schulen.

Ich bin Bettina Kuschey – Teambuilderin und Trainerin für Unternehmen und Schulen.

Nach rund 20 Jahren in Unternehmen und Konzernen, davon zehn Jahre als Führungskraft, kenne ich die Herausforderungen guter Zusammenarbeit aus der Praxis.

Heute unterstütze ich Teams, Schulklassen und Pädagog:innen dabei, Kommunikation zu verbessern, Konflikte anzusprechen und ein starkes Miteinander zu gestalten.

Als Medienpädagogin begleite ich Schulen außerdem dabei, Kinder und Jugendliche für einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu stärken.

In meinem Blog teile ich Erfahrungen, Hintergründe und konkrete Impulse aus meiner Trainingspraxis.

Möchten Sie KI-Inhalte, Deepfakes und Quellenprüfung mit Ihrer Klasse konkret bearbeiten? Informieren Sie sich über meine medienpädagogischen Workshops für Schulen und Klassen.

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