Fotos in der Schule: Was beim Fotografieren und Veröffentlichen zählt
Ein Projekttag ist vorbei, die Fotos sind gelungen. Eines soll auf die Schulwebsite, ein anderes in die geschlossene Lernplattform, vielleicht auch eines auf den Social-Media-Kanal der Schule. Darf man das? Die Antwort hängt nicht allein davon ab, ob irgendwann ein Formular unterschrieben wurde. Entscheidend sind der Zweck des Fotos, die abgebildeten Personen und der Ort, an dem es später zu sehen ist.
Wofür braucht die Schule das Foto?
Ein Foto kann Unterricht dokumentieren, den Beteiligten als Erinnerung dienen oder die Arbeit der Schule nach außen zeigen. Diese Zwecke sind verschieden. Bevor eine Kamera zum Einsatz kommt, hilft deshalb eine einfache Frage: Wer soll dieses Bild später sehen – und warum?
Sind Schüler:innen erkennbar, verarbeitet die Schule personenbezogene Daten. Für diese Verarbeitung braucht sie eine passende Rechtsgrundlage. Das Bildungsministerium erläutert die Rechtsgrundlagen für Schulen und nennt Fotos bei Schulveranstaltungen ausdrücklich als Beispiel für Öffentlichkeitsarbeit, die auf einer Einwilligung beruhen kann. Die Schulleitung ist dabei grundsätzlich für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung am Schulstandort verantwortlich.
Für ein Foto, das gar nicht gebraucht wird, muss auch keine Weitergabe organisiert werden. Oft lässt sich ein Projekt mit Arbeiten, Materialien oder einer Aufnahme ohne erkennbare Kinder ebenso gut zeigen.
Fotografieren, intern teilen, veröffentlichen
Die Aufnahme eines Fotos, seine Ablage, die Weitergabe an eine begrenzte Gruppe und eine Veröffentlichung im Internet sind unterschiedliche Schritte. Eine zulässige Aufnahme ist noch keine Erlaubnis, das Bild auf der Schulwebsite oder in sozialen Medien zu zeigen. Darauf weist auch die österreichische Datenschutzbehörde hin.
Eine geschlossene Lernplattform hat einen anderen Empfängerkreis als eine öffentlich zugängliche Website. Dennoch ist auch dort zu klären, wer Zugriff hat, wozu die Bilder verwendet werden und wie lange sie gespeichert bleiben. Ein Klassenchat oder ein privater Cloudspeicher wird nicht dadurch zum geeigneten Schulkanal, dass der Versand schnell geht. Dafür braucht es die von der Schule vorgesehenen Wege und klare Zugriffsregeln.
Bei öffentlichen Kanälen ist besondere Zurückhaltung sinnvoll: Bilder können kopiert, weitergeleitet und aus ihrem ursprünglichen Zusammenhang gelöst werden. Ein Gruppenfoto wird nicht automatisch unproblematisch, weil keine Namen darunterstehen. Kinder können auch über Klasse, Ort und Zusammenhang erkennbar sein.
Was leisten Einwilligung und Recht am eigenen Bild?
Für die Veröffentlichung von Schülerfotos empfiehlt Saferinternet.at, die Einwilligung für die beabsichtigte Verwendung einzuholen und bei einzelnen Bildern mit Namensnennung gesondert vorzugehen. Die Information sollte verständlich machen, wo ein Bild erscheinen soll und wofür es verwendet wird. Schulwebsite, gedruckter Jahresbericht und Social Media sollten dabei nicht als ein und derselbe Veröffentlichungsort behandelt werden.
Eine Einwilligung zur Datenverarbeitung kann widerrufen werden. Die Schule muss daher wissen, welche Bilder sie veröffentlicht hat und wie sie diese aus ihren eigenen Kanälen entfernt. Kopien, die andere bereits angefertigt haben, lassen sich nicht immer zurückholen. Das spricht für eine sorgfältige Auswahl vor der Veröffentlichung.
Daneben schützt in Österreich § 78 Urheberrechtsgesetz die berechtigten Interessen abgebildeter Personen bei der öffentlichen Verbreitung ihres Bildes. Auch die Rechte der Person, die das Foto gemacht hat, sind zu beachten. Eine Unterschrift unter einem Datenschutzformular erledigt diese Fragen nicht automatisch.
Und unabhängig vom Formular gilt im Schulalltag: Wenn ein Kind nicht fotografiert oder gezeigt werden möchte, sollte das ernst genommen werden. Datenschutz lässt sich hier auch als Medienbildung leben: Kinder erfahren, dass sie bei Bildern von sich selbst eine Stimme haben.
Was tun, wenn eine Person nicht aufs Bild soll?
Dann muss nicht das gesamte Projekt unsichtbar bleiben. Die Schule kann beim Fotografieren einen anderen Bildausschnitt wählen, Motive ohne Personen nutzen oder ein Kind vor einer geplanten Veröffentlichung zuverlässig unkenntlich machen. Bei bereits vorhandenen Gruppenbildern muss geprüft werden, ob wirklich niemand mehr erkennbar ist – auch durch Kleidung, Umgebung oder Begleittext.
Solche Entscheidungen sollten vor dem Hochladen fallen. Die Lehrperson, die das Foto gemacht hat, die Person mit Zugang zum Schulaccount und die Schulleitung brauchen denselben Informationsstand über Einwilligungen, Widersprüche und den vorgesehenen Kanal.
Gemeinsame Absprachen entlasten das Kollegium
Die rechtliche Prüfung bleibt im Einzelfall notwendig. Für den Alltag hilft zusätzlich eine kurze, gemeinsam getragene Vereinbarung: Welche Anlässe werden fotografiert? Wer prüft vor einer Veröffentlichung die Einwilligungen und den Bildausschnitt? Welche Kanäle sind vorgesehen? Wer reagiert auf einen Widerruf und entfernt ein Bild? Wo werden Aufnahmen gespeichert, und wann werden sie gelöscht?
Damit wird Verantwortung nicht auf die Person abgeschoben, die gerade das Handy in der Hand hat. Es entsteht ein verlässlicher Ablauf für alle Beteiligten. Gute Schulfotos zeigen, was gelernt und gestaltet wurde. Sie müssen dafür nicht jedes Kind erkennbar zeigen.
Wenn Ihre Schule den bewussten Umgang mit digitalen Bildern auch pädagogisch aufgreifen möchte: Auf meiner Website finden Sie meine SaferInternet-Trainings für Schulen.
Wer schreibt hier?

Ich bin Bettina Kuschey – Teambuilderin und Trainerin für Unternehmen und Schulen.
Nach rund 20 Jahren in Unternehmen und Konzernen, davon zehn Jahre als Führungskraft, kenne ich die Herausforderungen guter Zusammenarbeit aus der Praxis.
Heute unterstütze ich Teams, Schulklassen und Pädagog:innen dabei, Kommunikation zu verbessern, Konflikte anzusprechen und ein starkes Miteinander zu gestalten.
Als Medienpädagogin begleite ich Schulen außerdem dabei, Kinder und Jugendliche für einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu stärken.
In meinem Blog teile ich Erfahrungen, Hintergründe und konkrete Impulse aus meiner Trainingspraxis.
Sie möchten den bewussten Umgang mit Fotos, Datenschutz und digitalen Medien in Ihrer Schule gemeinsam mit Schüler:innen oder Pädagog:innen bearbeiten?
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